Haltbarkeitsdatum

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mrichter
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Haltbarkeitsdatum

Hallo, vielleicht habe ich es in den diversen Büchern, Unterlagen etc. überlesen - daher bitte um Nachsicht für die vielleicht dumme Frage, die für erfahrene Imker logisch ist:

Welches Haltbarkeitsdatum muss ich auf dem heurigen Honig angeben?

Ich dachte Honig verdirbt nicht?

albert
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Re: Haltbarkeitsdatum

mrichter schrieb:
Welches Haltbarkeitsdatum muss ich auf dem heurigen Honig angeben?

Ich dachte Honig verdirbt nicht?

Das Haltbarkeitsdatum ist frei wählbar. Die meisten Imker geben es mit 2 Jahren an.

Honig verdirbt nicht. Aber die Inhaltsstoffe verlieren sich schön langsam und auch der HMF-Wert steigt ganz langsam. Das ist aber nicht der Grund. Seit dem EU-Beitritt steht das Lebensmittelgesetz über der Honigverordnung. Dieses schreibt ganz klar fest, dass auf Lebensmitteln das Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden muss.

LG Albert

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beepaps
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Re: Haltbarkeitsdatum

Servus Miteinander !

Das (ganz wichtig) "Mindest-Haltbarkeitsdatum" unterscheidet sich wesentlich von jenem Datum auf z.Bsp. Güter im Kühlregal, wo es etwa darum geht bis wann es aufgebraucht sein muß (weil es dann verdirbt)! oder bis wann der Verzehr empfohlen wird oder aber danach noch einige Zeit weiterverarbeitet werden kann (also drei verschiedene Kategorien).

Beim Honig (und auch anderen Waren) ist es eine Art Absicherung für den Imker. Ab dem Kauf kann der Kunde innerhalb dieser Frist bei Vorliegen begründeter Mängel reklamieren, danach allerdings nicht mehr. Das Mindeshaltbarkeitsdatum besagt also dass das Produkt innerhalb dieser Frist sich nicht zum Nachteil ändert.

Vielfach denkt der Kunde jedoch er muß bis dahin gegessen sein und kommt dann den nächsten Honig holen.

liebe Grüße von beepaps

(wer das Kleine nicht ehrt, ist das Große nicht wert)

bienenkraft
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Re: Haltbarkeitsdatum

beepaps schrieb:

Vielfach denkt der Kunde jedoch er muß bis dahin gegessen sein und kommt dann den nächsten Honig holen.

Hahahaha - also künftig schreib ich nur mehr 1 Monat drauf! Lachend

LG

Kathi

beepaps
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Re: Haltbarkeitsdatum

HaHa, ja das wäre theoretisch möglich, wenn nur nicht der Kunde dabei mißtrauisch wäre.

Ich würde das in Kauf nehmen und bei Dir gerne jede Woche mit leerem Glas anstehen, schließlich ist ein "um 1/2 5 Uhr geernteter Honig" doch etwas ganz besonders, sozusagen  "Morgentau für Frühverbraucher "ZwinkerndLachend

Bild: 
Re: Haltbarkeitsdatum

liebe Grüße von beepaps

(wer das Kleine nicht ehrt, ist das Große nicht wert)

Hobbyimker
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Re: Haltbarkeitsdatum

Hallo!

Mit dem Haltbarkeitsdatum setzt der Produzent eines Produktes eine Frist, für die er die Gewähreistung übernimmt.

Wie Kathi vorhin erwähnte, das Haltbarkeitsdatum von Honig auf 1 Monat zu setzen, wäre machbar, ist aber unlogisch, weil Honig einige Jahre haltbar ist und der Kunde berechtigt misstrauisch werden würde.

Ich garantiere für meine Honige grundsätzlich eine Haltbarkeit bis zum Ende des dem Schleuderjahr folgendem Jahr. Das sind etwa 1 1/2 Jahre.

tschüss

Pepi

bienenkraft
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Re: Haltbarkeitsdatum

Hallo!

Ich setz mein Haltbarkeitsdatum immer genau zwei Jahre nach Schleuderung an - denn damit weiß ich auch automatisch aus welcher Schleuderung dieser Honig gerade stammt.

Lieber Beepaps, Dein leeres Honigglas ist herzlich willkommen! Darfst Dich also getrost in die Warteschlange stellen! Zwinkernd

Liebe Grüße

Kathi

Mindelsee
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Re: Haltbarkeitsdatum

Hallo,

 

bei der Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums sollte man bedenken dass Kunden häufig nicht optimal lagern. Gerade bei Cremehonigen in nicht optimal schließenden Gläsern kann das durchaus zu

- Konsistenzänderungen

- Wasseraufnahme und Gärung

führen.

Abgesehen davon verändern Honige bei sehr langer Lagerung ihren Geschmack. Eine Tatsache die dem Kunden beim Kauf sicher nicht immer bewusst ist.

 

Gruß vom kühlen Mindelsee

 

Michael

Hobbyimker
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Re: Haltbarkeitsdatum

Mindelsee schrieb:

Hallo,

 

bei der Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums sollte man bedenken dass Kunden häufig nicht optimal lagern. Gerade bei Cremehonigen in nicht optimal schließenden Gläsern kann das durchaus zu

- Konsistenzänderungen

- Wasseraufnahme und Gärung

führen.

Abgesehen davon verändern Honige bei sehr langer Lagerung ihren Geschmack. Eine Tatsache die dem Kunden beim Kauf sicher nicht immer bewusst ist.

 

Gruß vom kühlen Mindelsee

 

Michael

Hallo!

Aus diesem Grund setze ich das Haltbarkeitsdatum immer etwas kürzer an. Und für angebrochene Gläser gibts sowieso keine Garantie. Es hat bei mir noch niemand reklamiert, aber sollte es doch ein mal der Fall sein, auch wenn schon lange angebrochen, wird trotzdem das Glas gegen frischen Honig getauscht.

Ich habe meine Etikettenbeschriftung so gewählt, dass auch die Los Nr. aufscheint und das Mindesthaltbarkeitsdatum  "bis Ende................" lautet. Somit ist das Erntejahr, der Bienenstand und die wievielte Schleuderung für mich sofort ersichtlich.

zB. Los.: 112 G ;    11 = Erntejahr,  2 = 2. Schleuderung,  G = Standort des Bienenstandes

tschüss

Pepi

Simon
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Re: Haltbarkeitsdatum

Hobbyimker schrieb:

Wie Kathi vorhin erwähnte, das Haltbarkeitsdatum von Honig auf 1 Monat zu setzen, wäre machbar, ist aber unlogisch, weil Honig einige Jahre haltbar ist und der Kunde berechtigt misstrauisch werden würde.

 

Genau das machen die Hersteller von Lebensmitteln.

Sie setzen seit Jahren das Mindeshaltbarkeitsdatum herab.

Da die Lebensmittel die im Laden stehen ja schon verauft wurden, muss der Ladenbesitzer ein paar Tage vor ablauf des Mindeshaltbarkeitsdatum diese aus dem Regal nehmen.

Dadurch verkauft der Hersteller erheblich mehr. Pro Lebensmitelladen kommen dadurch Tonnen auf den Müll.

Suche mal in Google den Film:

Frisch auf den Müll, die globale Lebensmittelverschwendung

Die Schulversion ist aber stark gekürzt.

 

Simon

 

Hobbyimker
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Re: Haltbarkeitsdatum

Simon schrieb:

Hobbyimker schrieb:

Wie Kathi vorhin erwähnte, das Haltbarkeitsdatum von Honig auf 1 Monat zu setzen, wäre machbar, ist aber unlogisch, weil Honig einige Jahre haltbar ist und der Kunde berechtigt misstrauisch werden würde.

 

Genau das machen die Hersteller von Lebensmitteln.

Sie setzen seit Jahren das Mindeshaltbarkeitsdatum herab.

Da die Lebensmittel die im Laden stehen ja schon verauft wurden, muss der Ladenbesitzer ein paar Tage vor ablauf des Mindeshaltbarkeitsdatum diese aus dem Regal nehmen.

Dadurch verkauft der Hersteller erheblich mehr. Pro Lebensmitelladen kommen dadurch Tonnen auf den Müll.

Suche mal in Google den Film:

Frisch auf den Müll, die globale Lebensmittelverschwendung

Die Schulversion ist aber stark gekürzt.

 

Simon

 

Hallo Simon!

Da werden wieder ein mal Birnen mit Äpfel verglichen. Wie du schreibst, ist das in den Lebensmittelgroßmärkten bei Lebensmittel mit kurzem Ablaufdatum durchaus üblich, weil der Kunde und die Geschäftsleitung es wünscht,  etwa 1 Stunde vor Geschäftsschluss noch frische Ware im Regal zu haben und der Produzent (Bäcker, Fleischer, Gemüsegärtner......) hat dafür zu sorgen, sonst verliert er den Auftrag.

Wir Imker sind zum Großteil Selbstvermarkter und da erübrigt sich dieses Thema ohnedies.

tschüss

Pepi

beepaps
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Re: Haltbarkeitsdatum

Hallo Kathi !

bienenkraft schrieb:

Lieber Beepaps, Dein leeres Honigglas ist herzlich willkommen! Darfst Dich also getrost in die Warteschlange stellen! Zwinkernd

Danke für dein liebes Angebot und sorry für die Verspätung aber nun wäre mein Glas leer, wann darf ich kommen?LachendZwinkernd

Bild: 
Re: Haltbarkeitsdatum

liebe Grüße von beepaps

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Reinhard
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Re: Haltbarkeitsdatum

beepaps schrieb:

...wann darf ich kommen?LachendZwinkernd

Was sagt denn deine Frau dazu, wenn du andere Frauen fragst, wann du kommen darfst?

Pfiati, Reinhard

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Konrad
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Re: Haltbarkeitsdatum

Täusche ich mich oder ist es nicht so von den Etikettierungsvorschriften geregelt, dass wenn kein Los oder Charge angegeben wird, das MHD sich auf den Schleudertermin beziehen muss?

lg
Konrad

Reinhard
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Re: Haltbarkeitsdatum

Du täuscht dich, Konrad. Wenn du draufschreibst : "Mindestens haltbar bis Ende 2013, dann musst du ein Los dazu angeben. Schreibst du hingegen 31.12.2013 hin, dann entfällt diese Verpflichtung.

Ein Bezug zum Schleudertermin ist keine Vorschrift

Nachzulesen hier unter Punkt 4:

Lebensmittelkennzeichnungsverordnung

Auch hier auf dieser BA-Seite unter Imker-News - Recht & Richtig findest du die Kennzeichnungsvorschrift, nämlich die da:

http://www.bienenaktuell.com/sites/bienenaktuell.com/files/honigkennzeichnung_schema.pdf


Pfiati, Reinhard

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bienenkraft
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Re: Haltbarkeitsdatum

beepaps schrieb:

Danke für dein liebes Angebot und sorry für die Verspätung aber nun wäre mein Glas leer, wann darf ich kommen?LachendZwinkernd

Jederzeit beepaps....nur nicht zu früh! Küssend

LG

Kathi

beepaps
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Re: Haltbarkeitsdatum

Hallo Reinhard

Reinhard schrieb:

beepaps schrieb:

...wann darf ich kommen?LachendZwinkernd

Was sagt denn deine Frau dazu, wenn du andere Frauen fragst, wann du kommen darfst?

Ich denke sie weiß sich zu helfen und zu mir wird sie nichts sagen aber zu den Frauen wird sie sagen "der kommt ja doch nicht "   Weinend

liebe Grüße von beepaps

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beepaps
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Re: Haltbarkeitsdatum

@ Kathi:

Ja, danke für Dein Angebot, wer weiß, vielleicht kann ich meine Frau ja bei der nächsten Fahrt nach Loipersdorf überreden, einen kurzen Abstecher zu machen. Ich bin nämlich überhaupt nicht neugierig Zwinkernd

Bild: 
Re: Haltbarkeitsdatum

liebe Grüße von beepaps

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beepaps
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Re: Haltbarkeitsdatum

Servus Konrad !

Konrad schrieb:

Täusche ich mich oder ist es nicht so von den Etikettierungsvorschriften geregelt, dass wenn kein Los oder Charge angegeben wird, das MHD sich auf den Schleudertermin beziehen muss?

lg
Konrad

Ich kenne diese Aussagen, man hört sie öfters bei Vorträgen. Wobei damit gemeint ist, der Imker nimmt einfach das Datum der jeweiligen  Schleuderung (plus MHDFrist) um nicht Gefahr zu laufen, dass die gesamte Ernte eingezogen werden müßte.

liebe Grüße von beepaps

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Hobbyimker
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Re: Haltbarkeitsdatum

Reinhard schrieb:

Du täuscht dich, Konrad. Wenn du draufschreibst : "Mindestens haltbar bis Ende 2013, dann musst du ein Los dazu angeben. Schreibst du hingegen 31.12.2013 hin, dann entfällt diese Verpflichtung.

Ein Bezug zum Schleudertermin ist keine Vorschrift

Nachzulesen hier unter Punkt 4:

Lebensmittelkennzeichnungsverordnung

Auch hier auf dieser BA-Seite unter Imker-News - Recht & Richtig findest du die Kennzeichnungsvorschrift, nämlich die da:

http://www.bienenaktuell.com/sites/bienenaktuell.com/files/honigkennzeichnung_schema.pdf


Hallo!

Endlich sind wir den antiquarischen Begriff ECHTER östereichischer Bienenhonig los.

tschüss

Pepi

albert
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Re: Haltbarkeitsdatum

Reinhard schrieb:
Du täuscht dich, Konrad. Wenn du draufschreibst : "Mindestens haltbar bis Ende 2013, dann musst du ein Los dazu angeben. Schreibst du hingegen 31.12.2013 hin, dann entfällt diese Verpflichtung.
Da muss ich unbedingt korrigieren!!!

Wenn draufsteht "mindestens haltbar bis Ende..." dann MUSS auch der MONAT draufstehen!!!

Das heißt dann z.B.: Mindestens haltbar bis Ende Juni 2013

Und natürlich muss dann auch eine Losnummer angegeben werden.

LG Albert

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Reinhard
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Re: Haltbarkeitsdatum

Nein, Albert, das stimmt nur bedingt, denn wenn du die Haltbarkeit länger als 18 Monate angibst, dann genügt das Jahr, so stehts in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung drinnen! Mein Beispiel mit Ende 2013 ist also korrekt gewählt gewesen. Oder gibt es für Honig eine eigene (engere) Vorschrift?

Hier:

5.

der Zeitpunkt, bis zu dem die Ware ihre spezifischen Eigenschaften behält (Mindesthaltbarkeitsdatum) mit den Worten:

„mindestens haltbar bis ...”, wenn der Tag genannt wird;

„mindestens haltbar bis Ende ...”, wenn nur Monat oder Jahr genannt werden, bestimmt nach

a)

Tag und Monat, wenn deren Haltbarkeit weniger als drei Monate,

b)

Monat und Jahr, wenn deren Haltbarkeit zwischen drei und 18 Monaten und

c)

dem Jahr, wenn deren Haltbarkeit mehr als 18 Monate beträgt;

in Verbindung mit der Angabe „mindestens haltbar ...” ist entweder das Datum selbst oder die Stelle, an der es in der Etikettierung angegeben ist, einzusetzen;

Pfiati, Reinhard

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albert
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Re: Haltbarkeitsdatum

Dann sind alle diesbezüglichen Vorträge (Lebensmittelinspektion etc.) unrichtig.

Wenn's wer drauf ankommen lassen will, nicht raunzen, wenn's teuer wird.

LG Albert

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Re: Haltbarkeitsdatum

Hallo,

 

Reinhards Version deckt sich mit dem was ich in den Tiefen meiner Grauen Zellen finde, auch für D anstatt AT.

 

Gruß vom stürmischen Mindelsee

 

Michael

beepaps
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Re: Haltbarkeitsdatum

@ albert: Beim MHD hätte das wahrscheinlich dann teure Folgen, wenn auf Grund einer berechtigten Beanstandung eine Charge eingezogen würde. Wenn dann die Bezeichnung (der Imker gewährleistet mindestens ....) zweifelhaft ist, dann wird die gesamte (noch vorhandene Charge (Ernte) eingezogen bzw. beschlagnahmt.

liebe Grüße von beepaps

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Re: Haltbarkeitsdatum

Hallo, hätte noch eine Zusatzfrage. Und zwar hört man immer wieder es sei Honig in den Pyramiden als Grabbeigabe gefunden worden (ca. 3200 v. Chr.) der noch einwandfrei konsumierbar war. Ich bin nun auf der Suche nach einer Literatur- oder sonstigen Quellenangabe. Oder ist das nur ein Imkermärchen?

Grüße aus dem tiefstwinterlichen Zillertal - Bee-Happy! 

Sommerbiene
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Re: Haltbarkeitsdatum

Da müsstest Du Dir schon Bücher über Ausgrabungen ägyptischer Pharaonengräber kaufen, da wird es konkreter drinnen stehen. Bereits um 3.000 vor Christus war Honig in Ägypten "Gold wert". Imkermärchen ist das keines.


Liebe Grüße von der Sommerbiene.

Reinhard
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Re: Haltbarkeitsdatum

Sommerbiene schrieb:

Da müsstest Du Dir schon Bücher über Ausgrabungen ägyptischer Pharaonengräber kaufen, da wird es konkreter drinnen stehen.

Es geht auch einfacher, Bee-happy,  mit Google und Co, z.B. hier:

http://www.landlive.de/blogs/entries/2680/

Pfiati, Reinhard

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lalibela
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Re: Haltbarkeitsdatum

albert schrieb:

Dann sind alle diesbezüglichen Vorträge (Lebensmittelinspektion etc.) unrichtig.

Wenn's wer drauf ankommen lassen will, nicht raunzen, wenn's teuer wird.

 

Da ists immer am einfachsten, die jeweils gültige Verordnung oder was auch immer heranzuziehn, Lebensmittelinspektoren können auch falsch verstanden worden sein.

Auf einen Vortrag sich zu berufen zählt sicher nicht , eine Kopie der Verordnung zwingt auch einen Lebensmittelinspekor in die Knie. Was immer ein Inspektor oder sonstiges Kontrollorgan vorbringt, beanstandet, verlangt das einfach schirftlich.

Vielleicht solten wir einmal einen Ordner: Verordnungen, Gesetze.. Fuhrschriften einführen, der aktualisiert wird.

Vieles findet man eh auch bei der Biene Österreich oder dem Imkerbund.

lg

dietmar

bio und regional ist optimal
www.bienenschule.at

Reinhard
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Re: Haltbarkeitsdatum

lalibela schrieb:

 

Vielleicht solten wir einmal einen Ordner: Verordnungen, Gesetze.. Fuhrschriften einführen, der aktualisiert wird.

Vieles findet man eh auch bei der Biene Österreich oder dem Imkerbund.

 

Den gibt es bereits, er heißt "Rechtliches" und kann mit Allem, was dazu passt befüllt werden.

http://www.bienenaktuell.com/forum/sonstiges/rechtliches?page=2

Pfiati, Reinhard

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