|
|
|
Bienen wurden EU-weit bei den GVO-Koexistenzspielregeln vergessen!
|
|
Dieses Versäumnis hat in der Praxis auf Grund der äußerst lobenswerten Position der österreichischen Politik, und zum Glück für die österreichischen Imker, bis jetzt keine Auswirkungen gezeigt, da bis dato Freisetzungen nicht stattgefunden haben. Sowohl der Bund als auch eine Reihe von Bundesländern, an der Spitze sind hier Oberösterreich und Kärnten zu nennen, haben durch verschiedenste Maßnahmen und Vorschriften versucht, diese Problematik von uns fernzuhalten. Jedoch wird der nachhaltige Erfolg dieser Maßnahmen aktuell durch Politik und Positionen der EU-Kommission massiv bedroht.
|
In Bezug auf die Bienen hat sich nicht zuletzt bei der EU- Konferenz bezüglich Koexistenz in Wien im April d. J. („Freedom of Choice“) eindrucksvoll bewiesen, dass man auf EU-Ebene bei der Erstellung dieser Koexistenzregeln die Bienen vollkommen vergessen hat. Dies musste selbst von hochrangigen Vertretern der Kommission öffentlich eingestanden werden. Die Vertreter der Imker stellten damals klar, dass die Imkerei eine Reihe von hochsensiblen Produkten (nicht nur Honig) erzeugt und dass uns die Auswirkungen von GVO wegen des besonders natürlichen Images unserer Produkte in verschärfter Form betreffen. Es wurde auch angeführt, dass auf Grund dieser hohen Konsumentenerwartungen jeder nachweisbare
GVO-Anteil problematisch ist. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil Supermarktketten und z.T. auch die Honighändler, unabhängig von irgendwelchen EU- oder
nationalen Regelungen, eigene, GVO-Freiheit bedingende, Standards festlegen. Auf die Frage:„Wie gedenkt die EU, die für den Nachweis gegenüber dem Abnehmer (Konsumenten + Händler) unabdingbaren Analysen und deren Kosten zu bestreiten?“ gab es leider keine Antwort.
.
Sollten sich die Vorgaben aus Brüssel in der in den letzten Jahren vertretenen Art und Weise durchsetzen, dann ist dies für die Imker in Österreich aus folgenden Gründen katastrophal:
1. Unklare Deklarationsvorschriften für Imkereiprodukte: Honig wird immer eines der am wenigsten mit GVO belasteten Lebensmittel bleiben, weil der Pollen (Blütenstaub) als Träger der Genveränderung im Honig in eher geringen Mengen (Anteil am Gewicht oder Volumen) enthalten ist. Jedoch kann und wird zur GVO-Analyse ausschließlich dieser Pollen herangezogen. Auf Grund des Bewertungsmodus’ können allerdings geringste Mengen genveränderter Pollen eine Kennzeichnungspflicht nach sich ziehen.
Ein kurzes Beispiel soll dies veranschaulichen:
Ein Honig hat 10.000 Pollenkörner von Apfel, Kirsche, Birne, Linde, Robinie und Raps. Von den 10.000 Pollenkörnern stammen 9.900 von Apfel, Kirsche, Robinie oder Linde und sind absolut frei von GVO. 100 Pollenkörner sind vom Raps, davon jedoch nur 1 Pollen von gentechnisch verändertem Raps. Dieser Honig wäre kennzeichnungspflichtig, da der Anteil an gentechnisch veränderten Rapspollen 1 % (ab 0,9% beginnt gesetzl. Kenzeichnungspflicht) der gesamten Rapspollenmenge beträgt. Die Kennzeichnungspflicht bezieht sich immer auf den Anteil von DNA gentechnisch veränderter Pflanze zu gesamt DNA der gleichen Pflanzenart/Pollenart.
Honig wird vom Konsumenten als gesundes und vor allem naturbelassenes Lebensmittel geschätzt und gekauft.
Ein als gentechnisch verändert gekennzeichneter Honig ist praktisch unverkäuflich.
Auch verschiedene Großabnehmer von Honig verlangen ein Zertifikat, das nachweist, dass der Honig frei von gentechnisch veränderten Bestandteilen ist.
2. Analysekosten: Um nicht mit den gesetzlichen Vorschriften in Konflikt zu kommen, müsste jeder Imker seinen Honig vor der Vermarktung auf mögliche kennzeichnungsrelevante Verunreinigungen mit GVO-Pollen untersuchen lassen. Die zu einer gesetzeskonformen Deklaration von Bienenprodukten notwendigen Analysen verursachen Kosten von ca. € 400,-/Charge(!). Diese Kosten sind, unabhängig von jeder Betriebsgröße, unmöglich auf den Produktpreis umlegbar. Wer bezahlt das? Die EU? Die GVO-Konzerne/Anbauer? – Die Imker jedenfalls sind nicht im Stande dies zu finanzieren! Obwohl die Imker keinen Nutzen aus dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen haben, müssen Sie trotzdem mit erheblichen „Koexistenzkosten“ rechnen, für die sich bis jetzt offensichtlich niemand zuständig fühlt. Auf Gemeinschaftsebene wurde es auch hier verabsäumt, klare Regelungen vorzusehen.
3. Die Entschädigungsfrage – ein bis heute ungeklärtes Problem. Anlässlich der Konferenz in Wien wurden Entschädigungsmodelle (Fonds) andiskutiert. Wobei immer von Nachbargrundstücken die Rede war, für die es eine Entschädigung geben solle. Tatsache ist, dass Bienen überwiegend nicht auf Eigengrund des Imkers aufgestellt werden, sondern meist auf Grund und Boden eines wohlwollenden Landwirtes. D. h. ein Imker ist fast nie Nachbar im Sinne des Grundbuches. Und viel wichtiger: Ein Imker kann im Sinne eines Schadenseintrittes auf wesentlich größere Distanzen, nämlich bis zu 3 km und mehr, „Nachbar“ sein, da die Bienen so weit fliegen. Für beide Fälle gilt: Juristisch hat ein Imker wohl kaum Chancen zu einer, ihm moralisch und sachlich zustehenden, Entschädigung zu kommen.
4. Störfaktor Biene: Die Bienen könnten als Risikofaktor als möglicher Pollenüberträger zwischen nicht-GVO- und GVO-Flächen aus vielen Gebieten Österreichs verbannt werden. Dies könnte z.B. im Fall von ackerbaulichen BIO-Betrieben der Fall sein, da diese um ihre BIO-Lizenzierung fürchten müssten. Ja selbst die Übertragung zwischen GVO-Kulturen verschiedener GVO-Saatguterzeugern untereinander kann zu patentrechtlichen Verwicklungen führen. Obwohl jeder weiß, wie wichtig Bienen für die Erhaltung unserer Umwelt und des ökologischen Gleichgewichtes sind, ist zu befürchten, dass in mutmaßlichen „Koexistenzgebieten“ von den Landwirten und Grundbesitzern die zur Zeit noch meist sehr willkommene, weil nützliche, Aufstellung der Bienen unterbunden werden wird. Dies wird nachhaltig negative Auswirkungen auf die flächendeckende Bestäubung und das Funktionieren von Ökosystemen (Wildflora als Nahrungsgrundlage für andere Insekten u. Wildtiere) haben.
5. Ungeklärte Auswirkungen von GVO-Pollen auf die Gesundheit der Bienen. Hier ist es wichtig zu erwähnen, dass sich Bienenvölker ausschließlich von Pollen (Protein) und Nektar (Kohlehydrate) ernähren. Bezüglich Bienen liegen bis jetzt kaum ausreichende Forschungen vor, die sicherstellen, dass die Bienenvölker durch den Verzehr von GVO-Pollen nicht Schaden leiden. Vor allem mit Auswirkungen auf die besonders empfindlichen Larven der Bienen hat man sich bis jetzt scheinbar gar nicht beschäftigt. Dies ist von entscheidender Wichtigkeit, da sich Störungen im Larvenstadium auf die Gesundheit der erwachsenen Biene und somit auf die Vitalität und Überlebensfähigkeit des gesamten Bienenvolkes auswirken.
Aus all diesen Gründen fordert der Österreichische Erwerbsimkerbund, dass die aufgezeigten offenen Fragen im Sinne der Existenzsicherung der österreichischen Imkerei sowohl bei der laufenden Diskussion über Koexistenz als auch bei allfälligen gesetzlichen Vorschriften und Regelungen entsprechend berücksichtigt werden.
Österreichischer Erwerbsimkerbund
Josef Stich
Präsident
Presseerklärung vom 19.9.2006
|
|
Autor: Josef Stich
|
Veröffentlichungsdatum: 05.02.2007 12:39
|
|
|