Für die Förderperiode 2007/2008 stellen wir Ihnen neue Antragsformulare zur Verfügung. (Sind als Anhang beigefügt). Zusätzlich gibt es Checklisten für die Antragsteller zur Kontrolle, ob alle geforderten Unterlagen dem Antrag vollständig beigelegt sind. Wichtig ist, dass die Anträge vollständig sind, ansonsten verzögert sich die Abwicklung.
Die Gerätelisten für investive Maßnahmen (Investitionen, Kleingeräte) haben sich nicht geändert. Einzig bei den Kleingeräten ist eine Bienen- Abkehrmaschine dazugekommen.
Da die neue Sonderrichtlinie noch nicht unterschrieben ist, ist sie noch nichts rechtsgültig. Sobald sie unterschrieben ist, werden wir Sie aussenden.
Nochmals zur Erinnerung: Als Berechnungsgrundlage bei der Förderung von investiven Maßnahmen wird der Nettobetrag herangezogen. Da aber die Förderquote von 42% auf 48% erhöht wurde, bleiben die Förderbeträge gleich.
Bitte beachten Sie auch, dass Förderungen nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel ausbezahlt werden können
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