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Sonderrichtlinie 797/2004 nun neu verlautbart
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Sonderrichtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs und Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen gemäß VO (EG) Nr. 797/2004 – Imkereiförderung; Neuverlautbarung.
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Zur Umsetzung des österreichischen Programms zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnissen gemäß der VO (EG) 797/2004 des Rates vom 29. April 2004 für die Programmperiode 1.9.2007 bis 31.8.2010 wurde von Herrn Bundesminister die Sonderrichtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen gemäß VO (EG) Nr. 797/2004 – Imkereiförderung - neu verlautbart.
Damit ist die Sonderrrichtlinie nun rechtskräftig. Sie hat eine Geltungsdauer bis 2010 und beitet bis dahin Planungssicherheit.
Im Anhang finden Sie die Richtlinie und eine neu gefasste Verpflichtungserklärung.
Bitte verwenden Sie in Ihren Förderanträgen die Neufassung der Verpflichtungserklärung!
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Autor: Christian Boigenzahn
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Veröffentlichungsdatum: 29.01.2008 11:27
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