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Wandern mit Bienen - Worauf achten?
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Anfrage an die Redaktion:
Wir haben erst wenige Jahre Bienen. Den Bestand haben wir fortlaufend erweitert. Nun wollen wir in diesem Jahr das erste Mal auf Wanderschaft gehen. Worauf sollte besonders geachtet werden?
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Antwort
Die Wanderimkerei ist eine sehr alte und gute Tradition unserer Bienenhalter. Sie sollte aber gut und rechtzeitig vorbereitet werden. Dazu ist es für dieses Jahr eigentlich schon „höchste Eisenbahn“. Um die Hoffnung zu hegen, dass sie zwar erst neu in der Imkerei tätig sind, aber hoffentlich noch lange mit steigenden Beständen diese Tätigkeit betreiben, dies gilt aber auch für alle anderen „alten Hasen, so sollte alles, was während der Wanderung passiert notiert werden, um Ableitungen für das nächste Jahr treffen zu können. So kann man in Zukunft ungünstige Situationen besser vorbeugen und das Wanderimkern noch erfolgreicher gestalten. In der Fachpresse, z. B. im Deutschen Bienenjournal, werden exakte Hinweise zur Vorbereitung der Wanderimkerei gegeben. Bei Bedarf können Sie sich auch an Lebensmittelüberwachungsämter oder/und ihren zuständigen Tierschutz- und Veterinärdienst wenden.
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Wanderungen müssen gut vorbereitet werden.
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Nun kann man viel lesen und gelehrt bekommen. Sehr günstig ist es natürlich, wenn man über einen Imkerverein sich mit einem guten Freund und einen „alten Hasen“ bezüglich Wanderimkerei beraten kann. Das beginnt bereits mit der Beurteilung der Trachtsituation und Trachtsicherheit ihres gewünschten Standortes.
Um zum Veterinärwesen zurückzukommen, muss die Frage im Vorfeld abgeklärt werden, liegen sowohl im Heimat- als auch im Wanderstandort wirklich keine Faulbrutsperrgebiete vor, wie sie in der Bienenseuchenverordnung (BSVO) geregelt ist. Darüber hinaus müssen Sie sich erkundigen, ob ihr Wanderstandort sich in keiner geschützten Belegestelle befindet. Dazu müssen Sie die zuständigen Veterinärämter oder auch einen Gesundheits- und Wanderobmann befragen. In einigen Landkreisen sind aber auch Einschränkungen bezüglich Wanderimkerei vorhanden und diese Wanderverordnungen sind zu beachten.
Sie selbst müssen bei ihrem Veterinäramt eine Gesundheitsbescheinigung beantragen. Deshalb die Anmerkung zuvor, dass hier auch die Zeit für die Völker- oder Futterkranzprobenuntersuchungen zu beachten ist. Das Zertifikat muss die Faulbrutfreiheit der Imkerei und des Umkreises für die zurückliegenden 12 Monate bestätigen. In vielen Fällen wird vom Amtstierarzt ein Tierseuchensachverständiger zur Untersuchung vorbeigeschickt, wobei die Varroabekämpfung kontrolliert und das Bestandsbuch über Aufzeichnungen der Stockkarten überprüft wird. Als besonders günstig hat es sich erwiesen, bereits vor aufstellen des Bienenstockes eine Kopie der Gesundheitsbescheinigung dem Veterinäramt zukommen zu lassen. Unverzüglich nach Aufstellen der Bienen muss aber die Gesundheitsbescheinigung beim Veterinäramt vorliegen.
Bei der Wahl des Standortes ist die Trachtfrage zu beachten. Des Weiteren müssen die Wege es ermöglichen, bei jeder Witterungslage die Beuten zu erreichen. Die aufgestellten Völker sollten auf der einen Seite gut erreichbar sein aber auf der anderen Seite auch etwas versteckt sein, um Diebstahl möglichst vorzubeugen. Deshalb ist es erforderlich, dass jede Beute eindeutig gekennzeichnet ist. Häufig werden hierfür Brennstempel genutzt. Darüber hinaus sollte jede Beute eine Nummer tragen und der Wanderbienenstand durch ein witterungssicheres Schild mit Name, Anschrift des Imkers mit Telefonnummer sowie der Anzahl der Völker gekennzeichnet sein.
Die Beuten sollten nicht unmittelbar auf den Boden abgestellt werden, auf Grund der Witterung und deren Belastung des Materials. Beim Aufstellen ist aber auch darauf zu achten, dass der Einflug frei und nicht eventuell zuwächst.
Nur nebenbei sei darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug und besonders der selten genutzte Anhänger verkehrssicher, zugelassen und mit TÜV versehen sein müssen. Sichern Sie die Ladung sorgfältig. Sollten leere Beuten am Standort vorhanden sein müssen diese bienendicht verschlossen werden.
Sehr gut ist es auch mit den Landwirten im Territorium im Kontext zu stehen und diese über das Aufstellen der Bienenvölker zu informieren, um somit Bienenvergiftungen durch Pflanzenschutzmittel vorbeugen zu können. Es ist günstig, den umliegenden Landwirten ihre Telefonnummer für evtl. Notfälle zu hinterlassen (dies kann vielleicht ein Glas Honig mit dem Stempel ihrer Adresse und Telefonnummer sein).
Übrigens ist zu beachten, dass das Honig schleudern weder im Freien noch in einem Zelt aus lebensmittelrechtlichen Gründen (Hygiene) gestattet ist.
Wichtig ist es auch, die Entwicklung des Trachtendes genau zu beachten und hier rechtzeitig abzuwandern, damit sich die Völker nicht durch Räuberei ernähren müssen wenn eine Versorgungslücke entsteht.
Ansonsten kann man ihnen nur eine erfolgreiche Wanderschaft und viele interessante Naturerlebnisse, die mit dieser Tätigkeit verbunden sind, wünschen.
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Autor: Dr. Manfred Golze, LfL
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Veröffentlichungsdatum: 09.05.2008 07:37
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